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Pflege & Leistungen

Pflegereform 2027: Was das Pflegeneuordnungsgesetz plant

3 Min. Lesezeit Eulana – Alltagsbegleitung Stralsund

Illustration: Paragrafenzeichen auf cremefarbenem Grund – Symbol für die geplante Pflegereform

Stand: Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht und den unten genannten Quellen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung – etwa durch Ihre Pflegekasse, Ihre Ärztin oder den Pflegestützpunkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen – Bundestag und Bundesrat entscheiden laut Zeitplan bis Mitte Dezember.
  • Geplant: kein Entlastungsbetrag mehr bei Pflegegrad 1, ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro, strengere Punktgrenzen mit Bestandsschutz.
  • Bis zur Verkündung gelten alle heutigen Leistungen unverändert weiter.

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die Reform soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren – und sie verändert einige Leistungen, die viele unserer Kundinnen und Kunden in Stralsund heute nutzen. Wir fassen zusammen, was geplant ist und was Sie jetzt schon wissen sollten.

Wichtig vorab: Noch ist das PNOG kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat beraten erst darüber, Details können sich ändern. Bis eine Änderung verkündet ist, gelten alle heutigen Leistungen unverändert weiter.

Der Zeitplan

Laut AOK ist folgender Ablauf vorgesehen:

TerminSchritt
6. November 20261. Lesung im Bundestag
30. November 20261. Durchgang im Bundesrat
11. Dezember 20262./3. Lesung im Bundestag
18. Dezember 20262. Durchgang im Bundesrat
1. Januar 2027 / 1. Januar 2028Inkrafttreten, je nach Regelung

Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll wegfallen

Die einschneidendste Änderung betrifft Menschen mit Pflegegrad 1. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt: „Im Pflegegrad 1 wird künftig auf die Zahlung eines Entlastungsbetrags verzichtet.“ Stattdessen sollen Betroffene eine intensivere Begleitung und bessere Empfehlungen zur Vorbeugung erhalten.

Für viele heißt das: Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung, die heute über die 131 Euro im Monat bezahlt wird, müsste ab dem Inkrafttreten bei Pflegegrad 1 selbst finanziert werden – wenn die Regelung so beschlossen wird.

Ab Pflegegrad 2: „Sozialraumbudget“ statt Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 2 soll der Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Laut den FAQ des Ministeriums soll es „bis zu 175 Euro monatlich“ betragen, für junge Menschen bis 25 Jahre bis zu 300 Euro. Damit sollen weiterhin anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlt werden können – also genau Leistungen, wie Eulana sie anbietet.

Neue Schwellenwerte bei der Begutachtung

Die Punktwerte, ab denen ein Pflegegrad vergeben wird, sollen an die ursprünglich wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst werden. Das macht es etwas schwerer, einen Pflegegrad zu erreichen – vor allem bei den Pflegegraden 1 bis 3. Für alle, die bereits eingestuft sind, ist laut Ministerium ein Bestandsschutz vorgesehen: Niemand soll seinen anerkannten Pflegegrad allein wegen der neuen Schwellenwerte verlieren.

Was sonst noch geplant ist

  • Pflegebegleitung: Familien, die zu Hause pflegen, sollen früh und fortlaufend fachlich begleitet werden.
  • Überbrückungsbudget für akute Pflegenotfälle, etwa für ambulante Notdienste oder kurzfristige Kurzzeitpflege.
  • Pflege-Cockpit: ein digitales Angebot, das Informationen und Anträge bündelt.
  • Check-up 60+ als zusätzliche Vorsorge für Versicherte ab 60.
  • Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlt die Pflegeversicherung weiterhin in voller Höhe.
  • Beiträge: Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte steigen, eine jährliche Anpassung der Leistungen an die Inflation ist ab 2029 vorgesehen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Pflegegrad 1 haben: Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag jetzt. Was Sie 2026 nicht verbrauchen, kann nach heutigem Recht noch bis zum 30. Juni 2027 eingesetzt werden. Ob diese Übergangsfrist bei einem Wegfall des Entlastungsbetrags erhalten bleibt, ist noch nicht geklärt – sprechen Sie dazu mit Ihrer Pflegekasse.

Wenn ein Antrag ansteht: Zögern Sie ihn nicht hinaus. Bis die Reform in Kraft tritt, wird nach den heute geltenden Regeln begutachtet.

Wenn Sie unsicher sind: Der Pflegestützpunkt in der Marienstraße 1 in Stralsund berät kostenlos und neutral. Und auch wir erklären Ihnen gern, was die Reform für Ihre Alltagsbegleitung bedeutet – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unsere Kontaktseite.

Wir halten Sie hier im Ratgeber auf dem Laufenden, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Quellen

Alle Angaben haben wir am 12. Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft.

Sie möchten Unterstützung im Alltag?

Eulana begleitet Menschen in Stralsund und im Umkreis von 25 km – im Haushalt, zu Terminen und beim Papierkram. Mit Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.